über Aufenthalt am Wasser ist für das kleine Mädchen noch schön, wo sie noch träumen kann - das Jugendamt Weißensee will nicht, dass sie bei Papa wohnt !
Demokratie heißt: Alle Bürger und Bürgerinnen haben die gleichen Rechte und Pflichten. Über sie herrscht kein Kaiser, auch kein König und kein General. Alle Menschen dürfen frei ihre Meinung sagen, sich versammeln, sich informieren. Es gibt unterschiedliche Parteien, die ihre Vorstellungen in sogenannten Parteiprogrammen kundtun. In einer Demokratie wählen die Bürger Personen und Parteien, von denen sie eine bestimmte Zeit lang regiert werden wollen. Und wenn die Regierung ihre Arbeit schlecht macht, kann das Volk bei der nächsten Wahl eine andere Regierung wählen.
In einer Demokratie muss alles, was der Staat tut, nach den Regeln der Verfassung und der geltenden Gesetze erfolgen. In Deutschland stehen diese Regeln im Grundgesetz. Der demokratische Staat ist also immer auch ein Rechtsstaat.
Aufgaben und Arbeitsweise des Parlaments
- Gesetzgebung für das Land
- Regierungsbildung (Wahl des Regierenden Bürgermeisters)
Kontrolle der Regierung (des Senats)
Auf Anregungen der Regierung, von Parteien und Volksinitiativen beraten die Abgeordneten, wo es für das Zusammenleben der Bürger in Berlin nötig ist, neue Gesetze zu beschließen, Gesetze zu ändern, zu ersetzen oder aufzuheben. Eine herausragende Rolle spielt hierbei das Haushaltsgesetz, in dem jeweils für ein Jahr oder zwei Jahre bestimmt wird, für welche Zwecke die vor allem aus Steuereinnahmen gewonnenen Gelder ausgegeben werden sollen.
Als zweite Aufgabe obliegt dem Parlament, den Regierenden Bürgermeister zu wählen. Seine Aufgabe ist es, die Senatoren zu ernennen und gemeinsam mit ihnen die Regierung (den Senat) zu bilden.
Die dritte große Aufgabe liegt in der Kontrolle der Regierung. Durch Fragen und die Anforderungen von Berichten wird nachvollzogen, ob die Regierung sich auch an das hält, was im Parlament beschlossen wurde.
Außer der Gesetzgebung und der Ausübung des Budgetrechts obliegt dem Abgeordnetenhaus die Kontrolle des Senats. Die Abgeordneten nehmen die Kontrolle durch Anfragen an den Senat, durch Berichtsaufträge, im Wege des Akteneinsichtsrechts, des Zitierrechts und durch die parlamentarische Aufklärung von Sachverhalten in einem Untersuchungsausschuss wahr.
hiermit möchte ich über Probleme bei Gewalt von Frauen
gegen Männer berichten
hier werden eigene Erfahrungen und
meine persönliche Meinung geäußert,
für
Inhalte von verlinkte Seiten bin ich nicht verantwortlich
bin
an Erfahrungsaustausch interessiert
Seite ist noch in
Arbeit und noch nicht vollkommen lesbar ....
In diesem Absatz steht einiges über Lügen und Intrigen.
Frau Howe hintertreibt sofort gerichtliche Vereinbarungen
Herr Bandlow deckelt dieses Verhalten, von Gewalt der Mutter wollen sie Nichts hören. es wird gelogen und intrigiert ...
Frau Krause reagiert persönlich auf Nichts und Frau Tietje meint, Beschwerdeführer müssen begutachtet werden. ....
Herr Benn deckelt das Verhalten seiner Mitarbeiter ....
der Vater wird zur Sache nicht angehört, Akteneinsichten nicht gewährt, Beratungen verhindert, Hochstrittigkeit begründet und gefördert ....
es soll um Recht und Gesetz gehen, aber dieses wird man wohl vergeblich im Familienrecht suchen, wenn man den falschen Richter bekommt. die eigenen Erfahrungen sind vom Amtsgericht Pankow/Weißensee ....
Richterin Gebhardt läßt das Hintertreiben von gerichtlichen Vereinbarungen durch das Jugendamt ohne Einspruch ....
Richterin Gebhardt entscheidet ohne Gewährung des rechtl. Gehörs und auch als nicht gesetzlicher Richter und entscheidet in eigener Sache ....
Ablehnungen werden selbst entschieden wegen angeblicher Verfahrensverzögerung ....
Auch die Richter Gellermann und Dittrich fallen mit Verweigerung des rechtl. Gehörs und Entscheidungen in eigener Sache auf ....
In diesem Absatz steht einiges über das Wirken des Verfahrensbeistandes Frau Eleonore Wolf ....
Frau Eleonore Wolf zeigt nicht viel Aktivitäten ....
In der Stellungnahme von Frau Wolf wird verleumdet und übel Nachrede geübt ....
Aufforderungen auf Unterlassung von Verleumdungen und üblen Nachreden sowie Anderungen werden abgelehnt ....
Frau Wolf reagiert im Termin am 16.10.18 gereizt ....
es muß wohl davon ausgegangen werden, dass weit über 50% von Gutachten in Familienverfahren falsch sind ....
also überlegen sie gut, inwieweit sie ein Gutachten benötigen, auch bei ihnen kann das Gutachten zu ihren Ungunsten falsch gefertig werden
Frau Sarah Fuchs scheint mit Männer nicht viel im Sinn zu haben ...
das Gutachten im Familienverfahren ist sehr frauenfreundlich und parteilich ....
lt. Feststellung von Prof. Dr. Leitner ist das Gutachten von Frau Fuchs im Verfahren 22 F 3123/16 mit vielen Fehlern behaftet, so dass eingeschätzt wird, es ist nicht verwertbar ....
Frau Fuchs verwendet im Gutachten Verleumdungen und üble Nachreden ....
Frau Fuchs hält es nicht für notwendig, verleumderische Ausführungen zu korrigieren....
auf Grund der Probleme mit dem Bezirksamt Pankow wird ein offener Brief an die Abgeordneten am 23.7.2019 gesandt
E-Mail : info@hjwellmann.de
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