ein kleines Mädchen ist traurig, weil Herr Bandlow aus Befindlichkeit mit Unwahrheiten hantiert und Hilfe verweigert !
Regionalleiter SPD Weißensee Herr Bandlow diskriminiert den Vater - nur eine Mutter ist für die Erziehung eines Kindes geeignet .... !
Herr Bandlow ist bisher aufgefallen, durch Deckelung der Handlungen seiner Mitarbeiter, und Lügen und Intrigen ....
Meine Meinung :
die Personen : Richterin Gebhardt, Amtsgericht Pankow/Weißensee, ; Regionalleiter Andreas Bandlow, Jugendamt SPD Weißensee, ; Verfahrensbeiständin Eleonore Wolf und Sachverständige Sarah Fuchs, sollten nie wieder über Kindeswohl zu befinden haben.
Herr Bandlow äußert am 3.11.2016 :
ein Mann, der Gewalt von der Partnerin erduldet, hat mehr Schuld, als die Frau, an der häuslichen Gewalt
Herr Bandlow läßt Frau Howe noch im Oktober 2016 unbegleiteten Umgang im der Kita organisieren, während er persönlich begleiteten Umgang realisiert.....
der Kitaplatz wird nach Abstimmung mit dem JA vom Träger gekündigt....
Herr Bandlow war nicht bereit, mit Aktivitäten zum Erhalt des Kitaplatzes beizutragen ...
Beratungen beim EFB sind angeblich nicht möglich ...)
mit dem Vater werden zur Sache keine Gespräche geführt, wozu auch, ein Gewalt erfahrender Mann, hat ja selbst Schuld....
angezeigte Gefährdungen des Kindes werden nicht zur Kenntnis genommen ....
eine Mitarbeiterin beim SPD Weißensee äußerte :
" sie möchte nicht die Person sein, welche in 15 Jahren dem Kind begegnet, wenn es die Frage stellt, was habt ihr mit mir gemacht ? "
es gibt vielleicht bei einigen Mitarbeitern im Jugendamt doch ein Gewissen ! ?
diese Mitarbeiterin jedenfalls bewertete das Wirken von Herrn Bandlow in dieser Sache als falsch und nicht vertretbar .
u.g. eine Beschwerde an Frau Krause, Jugendamtleiterin Berlin Pankow
Herr Bandlow negiert Feststellungen vom KIZ
“Die Mutter habe sich zu Beginn des Gespräches über den Vater beschwert und die Vermutung geäußert, der Vater beschuldige sie im Rahmen des familiengerichtlichen Verfahren des sexuellen Mißbrauchs an der Tochter , da er die Mutter loswerden wolle.”.....
“ Die Mutter habe ihr Verhalten bezüglich der Gewalt vehement gerechtfertigt, sie habe die Frage nicht beantworten können, wo sich das Kind während des Vorfalls aufgehalten habe. “....
“ Die Mutter habe von einer Situation in der Bedewanne berichtet, bei der die Tochter die Mutter aufgefordert habe, ihr den Finger ind die Scheide zu stecken. Die Beraterin habe die Hypothese, daß es der Mutter schwer falle bzw. Nicht ausreichend gelinge, der Tochter klar und bestimmt Grenzen zu setzen. Wenn dies der Fall sei, sehe sie hier eine mögliche Gefährdung der Tochter, da die Mutter ihr keine ausreichende Orientierung dahingehend bieten könne, welche Verhaltensweisen bezogen auf den eigenen Körper angemessen oder aber unangebracht seien. “ ...
“ Die Mutter habe bezüglich der Kindheitserfahrungen angegeben, sie sei froh und glücklich gewesen, dass der Mann sie wieder habe gehen lassen. Die Mutter habe den Vorfall ohne Gefühlregung, sehr dissoziiert, berichtet, also so als wäre sie selbst nicht beteiligt gewesen. Für die Beraterin stelle sich daher die Frage, ob die Mutter die damalige traumatische Erfahrung ausreichend verarbeitet habe. Die Beraterin habe der Mutter diese Vermutung mitgeteilt. Die Mutter sei hierüber erschrocken und verwundert gewesen. “ ...)
“ Ziele in der zukünftigen Beratungsarbeit mit der Mutter könnten sein, welche Grenzsetzungen im Alltag mit dem Kind wichtig seien. Diesbezüglich bräuchte die Mutter nach Einschätzung der Beraterin sicherlich Unterstützung. Es wäre ihrer Einschätzung danach auch wichtig anzusprechen, welchen Einfluss das selbsterlebte Trauma der Mutter für ihre eigenen
Wahrnehmungen und Verhaltensweisen habe, so dass sie zukünftig ihr Kind und sich selbst vor
Grenzverletzungen besser schützen könne “....
nachdem die von KIZ angezeigten möglichen Gefährdungen des Kindes bekannt wurden, hat Herr Bandlow die begonnenen Beratungen sofort verhindert ....
Herr Bandlow äußerte noch am 2.2.2018 mir gegenüber, folgende fragwürdigen Ansichten
der Vater hat die alte Kita des Kindes gekündigt (Herr Bandlow wußte genau, wie schon o.g., dass dies nicht stimmt).....
Die Mütter haben eine besondere Bindung zu den Kindern (lt. Gesetz sind Vater und Mutter gleichberechtigt)....
das JA könne erst tätig werden, wenn Gefährdungen strafrechtlich bewiesen sind (dies wiederspricht Ihren eigenen Aufgabenstellungen)...
er hält eine psychiatrische Untersuchungen gegen das Wohl des Kindes gerichtet (eine Untersuchung von einem geschulten Arzt ist sicher weniger gegen das Wohl des Kindes, wie fortdauerde sexuelle Handlungen der Mutter an dem Kind und massive Beeinflussungen des Kindes) ...)
er habe der Mutter angeblich nur erklärt, was eine kinderschutzambulanz sei (trotzdem er mehrfach informiert wurde, daß dies von Klinikum Buch vorgeschlagen wurde und die Mutter dies so wertete, daß Herr Bandlow eine psychiatrische Untersuchung ablehne)....
die Mutter darf ruhig (ohne Einspruch von Ihm) behaupten, sie sei zu Beratungen bereit aber der Vater nicht, (obwohl Herr Bandlow den Vater schriftlich mitgeteilt hat, dass die Mutter nicht zu gemeinsamen Beratungen bereit ist) es ist Sache des Vaters sich zu verteidigen ....
Herr Bandlow verharmlost den Fallvom 5.10.17, wo das Kind fast unbekleidet bei Sturm und Kälte durch die Gegend transportiert wird, und noch unwahr von der Mutter behauptet wird, daß keine Kleidung in der Kita gelegen hätten
.....
die Gewalt der Mutter sei nicht bewiesen (obwohl ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vorliegt)....
für mich entsteht die Frage, inwieweit Herr Bandlow für eine Leitungsfunktion im Jugendamt tragbar ist ?
Akteneinsicht
bisher wurden Akteneinsichtsanträge nicht beschieden, damit kein Einspruch möglich ......
- Herr Andreas Bandelow, Regionalleiter SPD Weißensee, hat bewußt, über zweieinhalb Jahre, einen Antrag auf Akteneinsicht beim Jugendamt nicht beschieden -
Aufsatz zum Datenschutz beim Jugendamt vom LDI Nordrhein-Westfalen
Herr Bandlow kommt damit seinen Aufgaben bezüglich Anspruch auf Akteneinsicht nach § 25 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) nicht nach .....
.....
Hilfeleistungen
wurden von den Herren Bandlow und Benn verhindert und behindert .....
Benennung einer Ansprechperson
ist bis heute nicht erfolgt (zweieinhalb Jahre) .....
Gefährdung des Kindes
wurde drei Jahre nicht zur Kenntnis genommen ! .....
in Pankow handelt man wohl nach dem Motto : die meisten Probleme lösen sich von alleine ?
die Mutter macht den Vater bei dem Kind und Behörden schlecht (Papa ist doof, lügt, hat Mama ausgesperrt ....) usw. .......
Kind wird massiv beeinfußt, manipuliert, Kind muß lügen u. Geheimnisse haben usw. ....
Mutter hat Handlungen angekündigt zum Nachteil des Kindes ...
Mutter hat Kind in Posen fotografiert .....
Mutter geht mit fast unbekleideten Kind bei Sturm und Kälte durch Berlin ....
Mutter erpresst den Vater mit Nachteilen des Kindes usw. .....
Auffassung in PANKOW - - das Jugendamt könne erst tätig werden, wenn Gefährdungen strafrechtlich bewiesen sind... .....
brauche ich dann überhaupt noch ein Jugendamt ? ?
(dies wiederspricht Ihren eigenen Aufgabenstellungen)
Die Erörterung der Kindeswohlgefährdung spiegelt die Anrufungspflicht des Jugendamts für das Familiengericht (FamG). Mit den Beteiligten sollen die notwendigen Schritte und Maßnahmen zur Klärung der Gefährdung sowie zur Sicherstellung des Schutzes des Kindes besprochen werden. Dabei kann das Jugendamt seine fachliche Einschätzung zur weiteren Inanspruchnahme von geeigneten Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII einbringen.
Das Wort „Kindeswohl“ ist ein holer Begriff, der vor allem vom Jugendamt und seinen Helfershelfern (GutachterInnen, Psychologinnen) benutzt wird und mit viel Bedeutung gefüllt wird. Eltern – vor allem Vätern, aber gelegentlich auch Müttern – wird schlicht die Deutungshoheit über das Wohl ihres Kindes entzogen. Und es wird dieser Begriff verwendet um ihre Interessen durchzusetzen. Der Kindeswohl-Begriff ist somit ein ideales Manipulations¬instrument, das hervorragend von Gerichten, Jugendämtern und Müttern eingesetzt werden kann. Die Tarnung, angeblich zum „Wohl des Kindes“ und nicht im eigenen Interesse zu sprechen, macht es zu einem teuflischen Instrument.
Motto des Jugendamt Pankows : "geht es der Mutter gut, dann geht es auch dem Kind gut"
Nach dieser Maxime arbeiten dann auch Familienrichter, Gutachter und Verfahrensbeistände von den Jugendämtern angestiftet. So werden Mütter darin bestärkt, Kinder als ihren Besitz anzusehen
„Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl.“
aber dies wird im Jugendamt Pankow nicht geschützt, sondern hintertrieben. drei Jahre werden keine Beratungen zwischen Mutter und Vater organisiert, das Kind wird nicht untersucht., mit dem Vater wird nicht gesprochen und es wird gelogen und getäuscht.
- und wer ist verantwortlich dafür - Herr Andreas Bandlow, obwohl es, als Leiter des SPD, nicht seine Aufgabe ist -
es entsteht die Frage, warum setzt sich Herr Bandlow so für die Mutter ein ? - alles gegen das Wohl des Kindes
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt eindeutig klar, dass das Kindeswohl
und die Rechte der Kinder höher als die Elternrechte stehen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt eindeutig klar, dass das Kindeswohl
und die Rechte der Kinder höher als die Elternrechte stehen.
das Jugendamt Pankow enteignet den Vater vom Sorgerecht, obwohl die Mutter :
den Vater mehrfach vor dem Kind geschlagen und gewürgt hat .....
das Kind geschlagen und eingesperrt hat ....
gedroht hat mit erweiterten Suizid ...
dem Vater erzählt hat, sie beziehe das 1 1/2 jährige Kind in sexuelle Handlungen mit ein .... )
sie droht dem Vater mit Handlungen, die ihn bei den Behörden anschwärzen, damit sie das alleinige Sorgerecht bekommt....
den Vater bei dem Kind schlecht macht, der Papa ist doof, der Papa ist böse zur Mama, der Papa hat die Mama ausgesperrt u.s.w. ....
das Kind manipuliert hat, sie hat ihm eingebleut, was es bei Gericht und Gutachter zu sagen hat, auch mit Überraschungsgeschenken ...
das Kind auffordert nicht mehr mit ihrer besten Freundin zu spielen ...
keine Beratungen der Eltern realisiert ...
aber trotzdem ist ein Vater, der vier Jahre alleine das 5-jährige Mädchen, ohne irgend eine Beanstandung, zu einem sozial aufgeschlossenen und aufgeweckten Kind erzogen hat, lt. Jugendamt Pankow nicht in der Lage das Kind so gut zu erziehen, wie die Mutter, die offensichtlich mit der Übertragung des alleinigen Sorgerechts überfordert ist
denn das Kind will nicht bei Mama wohnen, was das Jugendamt aber nicht zur Kenntnis nehmen will
Verleumdungen und üble Nachreden
der Vater hätte die Mutter schlecht gemacht, um Verfahrensvorteile zu erzwingen .....
auf Einschätzungen von Mitarbeitern vom KIZ zur Situation wird nicht eingegangen ....
alle Handlungen und Taten der Mutter sind normal ...
Polizei und Kindergarten haben bei der Mutter jede Gefahr ausgeschlossen .... (obwohl dieses objektiv nicht möglich ist ...)
der Vater alle mit Beschwerden überzieht....
angezeigte Gefährdungen des Kindes werden nicht zur Kenntnis genommen ....